WLAN-Störerhaftung: SPD und Union lenken ein
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Der aktuelle Entwurf, über den der Bundestag heute Nacht (voraussichtlich ab 23 Uhr) in erster Lesung berät, sieht vor, dass Betreiber offener WLAN-Netze, zum Beispiel in Handel oder Gastronomie, nur dann von der Haftung befreit werden, wenn sie zuvor „zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Gemeint sind vor allem illegale Downloads urheberrechtlich geschützter oder verbotener Videos. Außerdem sollen nur Nutzer zugelassen werden, die vor dem Einloggen aktiv erklärt haben, dass sie keine Rechtsverletzung begehen werden. Nach Ansicht der Kritiker sind die Formulierungen so schwammig, dass sie keine Rechtssicherheit schaffen. Die Anmeldepflicht für Nutzer wird allgemein als praxisfern bezeichnet.
Diese Erkenntnisse haben sich jetzt offenbar auch bei der SPD durchgesetzt. „Einfach das Netz anklicken und man ist drin. Das ist meine Idealvorstellung“, sagte der Netzpolitiker Klingbeil im Interview mit der TextilWirtschaft. Er will in den kommenden Wochen Gespräche mit den Abgeordneten der CDU-Fraktion führen, um Nachbesserungen zu beschließen. Der Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion für Digitale Agenda, Thomas Jarzombek, ist dazu grundsätzlich bereit. Der Abgeordnete beharrt aber noch auf einer Registrierungspflicht. Jedoch in vereinfachter Form. Ein Beispiel: Der Verbraucher geht in einen Laden und loggt sich mit dem Passwort ein, das über große Schilder mitgeteilt wird. Anschließend stimmt er zu, dass er nichts Illegales im kostenfreien WLAN-Netz machen wird, das mit herkömmlichen Methoden verschlüsselt ist. „Dann ist der Betreiber aus der Haftung raus“, sagt Jarzombek.
Der komplette Bericht ist auf der Website Textilwirtschaft.de/wlan abrufbar.
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