27. November 2007
Rahmenbedingungen für Berater ändern sich
3 Min.
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Betriebs-Berater-Kongress 2007 stellt die wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen dar
Der Bundesrat hat am 9. November 2007 das Rechtsdienstleistungs-gesetz (RDG) verabschiedet, das voraussichtlich zum 1. Juli 2008 das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen wird. Die wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen für Anwälte und Steuerberater sind das zentrale Thema beim diesjährigen Betriebs-Berater-Kongress des Veranstalters dfv academy (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main), der am 3. Dezember 2007 in Frankfurt stattfinden wird. Das Motto lautet: „Neue Märkte besetzen – Erfolgsstrategien für Anwälte und Steuerberater“.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz betrifft – anders als die heute noch geltende Regelung – nur noch den außergerichtlichen Rechtsberatungsbereich. Als Nebenleistung wird Rechtsberatung für Nichtanwälte künftig nur dann zulässig sein, wenn die Tätigkeit als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehört. Folglich können künftig etwa Architekten ihre Kunden über baurechtliche Fragen aufklären; Testamentsvollstreckung, Nachfolge- und Fördermittelberatung kann durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken erfolgen; Unternehmensberatern ist die Sanierungs- und Insolvenzberatung erlaubt; Autohäuser können sich um die komplette versicherungsrechtliche Schadensabwicklung kümmern. Klargestellt wird im RDG außerdem, dass unentgeltliche Rechtsberatung im familiären oder freundschaftlichen Bereich erlaubt ist.
Die Novelle ändert auch das anwaltliche Berufsrecht in wichtigen Punkten. Diese Änderungen treten bereits am Tage nach der Gesetzesverkündung in Kraft – vermutlich im Dezember 2007. Eine dieser Änderungen erleichtert die Abtretung einer Gebührenforderung des Anwalts gegen seinen Auftraggeber, etwa an eine Honorareinzugsstelle. Künftig dürfen Anwälte eine Honorareinzugsstelle einschalten, wenn die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten dazu vorliegt.
Eine weitere Neuerung im Berufsrecht erlaubt Anwälten in Zukunft, sich nicht nur in einer Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, sondern in zwei oder mehreren Gesellschaften mit anderen Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern usw. zusammenzutun („Wegfall des bisherigen Verbots der Sternsozietät“).
Hochkarätige Referenten werden diese Themen beim Betriebs-Berater-Kongress am 3. Dezember 2007 in Frankfurt aufgreifen. RA Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement e.V., wird dann über das RDG und die Regelungen bei Erfolgshonoraren referieren. Welche Möglichkeit für Anwälte und Steuerberater bestehen, ihre Honorarforderungen zu verkaufen, erläutern Dr. Martin Köhler (Vorstandsvorsitzender Degev eG) und Sven Ries (Vorstand Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG).
Nach zwei Eingangsstatements von RA Prof. Dr. Axel Pestke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbands und WP/StB/RA Dr. Raoul Riedlinger, Präsidiumsmitglied der Bundessteuerberaterkammer, zum Thema Fachberater bei Steuerberatern, geht es in der anschließenden Podiumsdiskussion um die Frage, ob Liberalisierung und Spezialisierung eher Chancen oder Risiken für Anwälte und Steuerberater bergen.
Wie sich Anwälte und Steuerberater neue Beratungsfelder erschließen stellt Ecovis-Vorstand WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt dar. Wie Anwälte und Steuerberater von der Globalisierung profitieren können skizziert RA/StB Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Gesellschafter von Rödl & Partner in seinem Vortrag. Er stellt dabei die Vor- und Nachteile von Netzwerken und Niederlassungen gegenüber. Abschließend erläutert RA Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Partner der Haarmann Partnergesellschaft, die unterschiedlichen Anforderungen an das Marketing und die Kundenakquise in großen und mittelständischen Kanzleien.
Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung finden Sie unter www.dfv-academy.de/betriebs-berater. Falls Sie als Pressevertreter eine Akkreditierung zu dieser Veranstaltung möchten, schicken Sie eine Mail an info@dfv-academy.de. Bitte fügen Sie eine Kopie des Presseausweises bei.
27. November 2007
Der Bundesrat hat am 9. November 2007 das Rechtsdienstleistungs-gesetz (RDG) verabschiedet, das voraussichtlich zum 1. Juli 2008 das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen wird. Die wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen für Anwälte und Steuerberater sind das zentrale Thema beim diesjährigen Betriebs-Berater-Kongress des Veranstalters dfv academy (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main), der am 3. Dezember 2007 in Frankfurt stattfinden wird. Das Motto lautet: „Neue Märkte besetzen – Erfolgsstrategien für Anwälte und Steuerberater“.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz betrifft – anders als die heute noch geltende Regelung – nur noch den außergerichtlichen Rechtsberatungsbereich. Als Nebenleistung wird Rechtsberatung für Nichtanwälte künftig nur dann zulässig sein, wenn die Tätigkeit als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehört. Folglich können künftig etwa Architekten ihre Kunden über baurechtliche Fragen aufklären; Testamentsvollstreckung, Nachfolge- und Fördermittelberatung kann durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken erfolgen; Unternehmensberatern ist die Sanierungs- und Insolvenzberatung erlaubt; Autohäuser können sich um die komplette versicherungsrechtliche Schadensabwicklung kümmern. Klargestellt wird im RDG außerdem, dass unentgeltliche Rechtsberatung im familiären oder freundschaftlichen Bereich erlaubt ist.
Die Novelle ändert auch das anwaltliche Berufsrecht in wichtigen Punkten. Diese Änderungen treten bereits am Tage nach der Gesetzesverkündung in Kraft – vermutlich im Dezember 2007. Eine dieser Änderungen erleichtert die Abtretung einer Gebührenforderung des Anwalts gegen seinen Auftraggeber, etwa an eine Honorareinzugsstelle. Künftig dürfen Anwälte eine Honorareinzugsstelle einschalten, wenn die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten dazu vorliegt.
Eine weitere Neuerung im Berufsrecht erlaubt Anwälten in Zukunft, sich nicht nur in einer Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, sondern in zwei oder mehreren Gesellschaften mit anderen Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern usw. zusammenzutun („Wegfall des bisherigen Verbots der Sternsozietät“).
Hochkarätige Referenten werden diese Themen beim Betriebs-Berater-Kongress am 3. Dezember 2007 in Frankfurt aufgreifen. RA Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement e.V., wird dann über das RDG und die Regelungen bei Erfolgshonoraren referieren. Welche Möglichkeit für Anwälte und Steuerberater bestehen, ihre Honorarforderungen zu verkaufen, erläutern Dr. Martin Köhler (Vorstandsvorsitzender Degev eG) und Sven Ries (Vorstand Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG).
Nach zwei Eingangsstatements von RA Prof. Dr. Axel Pestke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbands und WP/StB/RA Dr. Raoul Riedlinger, Präsidiumsmitglied der Bundessteuerberaterkammer, zum Thema Fachberater bei Steuerberatern, geht es in der anschließenden Podiumsdiskussion um die Frage, ob Liberalisierung und Spezialisierung eher Chancen oder Risiken für Anwälte und Steuerberater bergen.
Wie sich Anwälte und Steuerberater neue Beratungsfelder erschließen stellt Ecovis-Vorstand WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt dar. Wie Anwälte und Steuerberater von der Globalisierung profitieren können skizziert RA/StB Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Gesellschafter von Rödl & Partner in seinem Vortrag. Er stellt dabei die Vor- und Nachteile von Netzwerken und Niederlassungen gegenüber. Abschließend erläutert RA Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Partner der Haarmann Partnergesellschaft, die unterschiedlichen Anforderungen an das Marketing und die Kundenakquise in großen und mittelständischen Kanzleien.
Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung finden Sie unter www.dfv-academy.de/betriebs-berater. Falls Sie als Pressevertreter eine Akkreditierung zu dieser Veranstaltung möchten, schicken Sie eine Mail an info@dfv-academy.de. Bitte fügen Sie eine Kopie des Presseausweises bei.
27. November 2007
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