14. Mai 2003
Professor Dr. Klaus-Peter Naumann (IDW): Europa braucht dringend eine Antwort auf das PCAOB
2 Min.
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Betriebs-Berater In den USA ist im Rahmen des Sarbanes-Oxley Act das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) als Aufsichtsorgan zur Kontrolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften installiert worden. Der Kontrolle unterliegen auch deutsche WP-Gesellschaften, die deutsche Unternehmen prüfen, deren Aktien an der New York Stock Exchange gelistet sind. Mit der Zwangsregistrierung müssen sie die Regeln des PCAOB anerkennen, zu denen u. a. das Recht gehört, Kontrollen vor Ort vorzunehmen, bei denen Auskünfte verlangt und Unterlagen eingesehen werden können.
In Heft 20 des Betriebs-Berater, das am 14. Mai 2003 erscheint, nimmt Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), zu den Plänen des PCAOB Stellung: Die beim PCAOB registrierten Prüfer unterliegen "einer doppelten Berufsaufsicht: der bestehenden nationalen Berufsaufsicht, die in Deutschland durch die WPK und durch die Berufsgerichtsbarkeit ausgeübt wird, und der Aufsicht durch den PCAOB". Naumann fordert Verhandlungen "zur gegenseitigen Anerkennung der Aufsichtssysteme" und die Einrichtung eines europäischen Aufsichtssystems: "Europa braucht dringend eine Antwort auf den PCAOB". Erste Erfolge seien bereits erzielt worden: So können ausländische Prüfer Registrierungsangaben unterlassen, "deren Veröffentlichung zu einer Verletzung nationalen Rechts führen würde".
In derselben Ausgabe des Betriebs-Berater geben Marc Hilber, LL.M., und Dr. Jürgen Hartung, Rechtsanwälte im Kölner Büro der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler, einen Überblick über die Registrierungsvorschriften. Außerdem prüfen sie, ob diese Regelungen mit der Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftsprüfer und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland kollidieren.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochter der Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main.
In Heft 20 des Betriebs-Berater, das am 14. Mai 2003 erscheint, nimmt Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), zu den Plänen des PCAOB Stellung: Die beim PCAOB registrierten Prüfer unterliegen "einer doppelten Berufsaufsicht: der bestehenden nationalen Berufsaufsicht, die in Deutschland durch die WPK und durch die Berufsgerichtsbarkeit ausgeübt wird, und der Aufsicht durch den PCAOB". Naumann fordert Verhandlungen "zur gegenseitigen Anerkennung der Aufsichtssysteme" und die Einrichtung eines europäischen Aufsichtssystems: "Europa braucht dringend eine Antwort auf den PCAOB". Erste Erfolge seien bereits erzielt worden: So können ausländische Prüfer Registrierungsangaben unterlassen, "deren Veröffentlichung zu einer Verletzung nationalen Rechts führen würde".
In derselben Ausgabe des Betriebs-Berater geben Marc Hilber, LL.M., und Dr. Jürgen Hartung, Rechtsanwälte im Kölner Büro der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler, einen Überblick über die Registrierungsvorschriften. Außerdem prüfen sie, ob diese Regelungen mit der Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftsprüfer und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland kollidieren.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochter der Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main.
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