22. November 2007
Betriebs-Berater: Günstiges Zeitfenster bei Reform der Erbschaftsteuer
3 Min.
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Ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen, tut sich seit dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform auf. „Kurzzeitig besteht die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen“, erläuterte Steuerberater Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) gegenüber der Fachzeitschrift Betriebs-Berater (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main).
Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren“, mahnt Jürgen Pinne.
Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der DStV die Reformvorhaben zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren seien jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv, meint der Steuerberaterverband. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren“, so der DStV-Präsident. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Erbschaftsteuerreformreformpläne genauer unter die Lupe genommen. Sie hat diese für den Betriebs-Berater dokumentiert und mit ersten Praxishinweisen versehen. Zu finden sind diese unter www.betriebs-berater.de und in der Ausgabe Betriebs-Berater 48/2007, die am 26. November 2007 erscheinen wird. Das Heft 49/2007, das am 3. Dezember 2007 erscheinen wird, ist dem Schwerpunkt Erbschaftsteuerreform gewidmet. Darin ist ein Aufsatz von StB Lars Zipfel von Ernst & Young zu den Eckpunkten sowie ein Vorschlag für einen alternativen Gesetzentwurf, der aus der Heidelberger Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch um Professor Dr. Paul Kirchhof stammt. Den Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts wird der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands Jürgen Pinne auf der „Ersten Seite“ des Betriebs-Berater 3/2008 kommentieren.
Ab Januar wird der „Betriebs-Berater“ mit neuen Inhalten und moderner Optik auftreten. Mehr Informationen über den Relaunch zum Heft 1-2/2008, das am 7. Januar 2008 erscheinen wird, unter: www.der-neue-betriebs-berater.de.
Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren“, mahnt Jürgen Pinne.
Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der DStV die Reformvorhaben zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren seien jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv, meint der Steuerberaterverband. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren“, so der DStV-Präsident. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Erbschaftsteuerreformreformpläne genauer unter die Lupe genommen. Sie hat diese für den Betriebs-Berater dokumentiert und mit ersten Praxishinweisen versehen. Zu finden sind diese unter www.betriebs-berater.de und in der Ausgabe Betriebs-Berater 48/2007, die am 26. November 2007 erscheinen wird. Das Heft 49/2007, das am 3. Dezember 2007 erscheinen wird, ist dem Schwerpunkt Erbschaftsteuerreform gewidmet. Darin ist ein Aufsatz von StB Lars Zipfel von Ernst & Young zu den Eckpunkten sowie ein Vorschlag für einen alternativen Gesetzentwurf, der aus der Heidelberger Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch um Professor Dr. Paul Kirchhof stammt. Den Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts wird der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands Jürgen Pinne auf der „Ersten Seite“ des Betriebs-Berater 3/2008 kommentieren.
Ab Januar wird der „Betriebs-Berater“ mit neuen Inhalten und moderner Optik auftreten. Mehr Informationen über den Relaunch zum Heft 1-2/2008, das am 7. Januar 2008 erscheinen wird, unter: www.der-neue-betriebs-berater.de.
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