16. Februar 2001
BSE ist keine Seuche
2 Min.
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Fachzeitschrift ZLR veröffentlicht neue These zur wirkungsvollen und würdevollen Bekämpfung des Rinderwahns BSE
"BSE ist keine Naturkatastrophe, sondern ein menschengemachtes Problem". Aus den möglichen Ursachen für die Rinderkrankheit und aus dem aktuellen Wissensstand über die BSE-Erreger leitet Prof. Dr. Sievert Lorenzen sechs Vorschläge ab, um BSE in Deutschland wirkungsvoll und würdevoll zu bekämpfen. Der Aufsatz, in dem Lorenzen auch den möglichen Zusammenhang der Rinderkrankheit und der neuen Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit beim Menschen neu beleuchtet, erscheint in der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht ZLR (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) vom 23. Februar 2001.
Grundlage für eine wirkungsvolle BSE-Bekämpfung ist für den Zoologen Lorenzen einerseits die Erkenntnis, dass die Hirnerkrankung des Rindes keine Tierseuche ist, sondern eine Einzeltier-Erkrankung: Eine natürliche Übertragung des Krankheitserregers von kranken auf gesunde Tiere konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Andererseits geht von BSE bei angemessenem Umgang keine besondere Gesundheitsgefahr für den Menschen aus, weil Prionen, die möglichen Auslöser der Rinderkrankheit und auch der Creutzfeld-Jakob-Krankheit, weder in Milch noch in Muskelfleisch gefunden wurden.
Daher sollte BSE durch folgende Maßnahmen wirkungsvoll bekämpft werden:
1) Alle BSE-verdächtigen Rinder sollen klinisch untersucht, getötet und anschließend auf BSE untersucht werden.
2) Der Betrieb im Fall eines Nachweises von BSE soll strikt anonym bleiben, der Rinderhalter soll den Rest seiner Herde ohne Einschränkung nutzen können. Dies ist dadurch begründbar, dass von Milch und Muskelfleisch (einschließlich anhaftendem Fett) keine Erkrankungsgefahr ausgeht.
3) Die Altersgenossen des BSE-kranken Rindes sollen vernichtet werden, sofern sie schon im Kälberalter zusammengelebt und vom gleichen Futter gefressen haben. Die Tötung kann sich - wie die Schweizer seit 1999 bevorzugen - über einen Zeitraum von einem bis drei Monaten erstrecken, denn Gefahr geht von den Altersgenossen so gut wie gar nicht aus, und die Anonymität des betroffenen Landwirts kann so nachhaltig geschützt bleiben.
4) Schlachtbetriebe und milchaufkaufende Molkereien sollen im Fall einer BSE-Diagnose anonym bleiben. Vor dem Schlachten werden die BSE-Fälle durch die klinische Überprüfung erkannt und aussortiert.
5) Rinder sollen künftig weniger intensiv und natürlicher als bisher gehalten werden, denn die Praktiken der modernen Rinderhaltung können das Risiko der spontanen BSE-Erkrankung erhöhen.
6) Bei der Aufklärung und Bekämpfung des BSE-Geschehens in Deutschland sollten interdisziplinäre Arbeitsgruppen beauftragt werden, optimale Maßnahmen zur Lösung des Problems vorzuschlagen.
"BSE ist keine Naturkatastrophe, sondern ein menschengemachtes Problem". Aus den möglichen Ursachen für die Rinderkrankheit und aus dem aktuellen Wissensstand über die BSE-Erreger leitet Prof. Dr. Sievert Lorenzen sechs Vorschläge ab, um BSE in Deutschland wirkungsvoll und würdevoll zu bekämpfen. Der Aufsatz, in dem Lorenzen auch den möglichen Zusammenhang der Rinderkrankheit und der neuen Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit beim Menschen neu beleuchtet, erscheint in der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht ZLR (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) vom 23. Februar 2001.
Grundlage für eine wirkungsvolle BSE-Bekämpfung ist für den Zoologen Lorenzen einerseits die Erkenntnis, dass die Hirnerkrankung des Rindes keine Tierseuche ist, sondern eine Einzeltier-Erkrankung: Eine natürliche Übertragung des Krankheitserregers von kranken auf gesunde Tiere konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Andererseits geht von BSE bei angemessenem Umgang keine besondere Gesundheitsgefahr für den Menschen aus, weil Prionen, die möglichen Auslöser der Rinderkrankheit und auch der Creutzfeld-Jakob-Krankheit, weder in Milch noch in Muskelfleisch gefunden wurden.
Daher sollte BSE durch folgende Maßnahmen wirkungsvoll bekämpft werden:
1) Alle BSE-verdächtigen Rinder sollen klinisch untersucht, getötet und anschließend auf BSE untersucht werden.
2) Der Betrieb im Fall eines Nachweises von BSE soll strikt anonym bleiben, der Rinderhalter soll den Rest seiner Herde ohne Einschränkung nutzen können. Dies ist dadurch begründbar, dass von Milch und Muskelfleisch (einschließlich anhaftendem Fett) keine Erkrankungsgefahr ausgeht.
3) Die Altersgenossen des BSE-kranken Rindes sollen vernichtet werden, sofern sie schon im Kälberalter zusammengelebt und vom gleichen Futter gefressen haben. Die Tötung kann sich - wie die Schweizer seit 1999 bevorzugen - über einen Zeitraum von einem bis drei Monaten erstrecken, denn Gefahr geht von den Altersgenossen so gut wie gar nicht aus, und die Anonymität des betroffenen Landwirts kann so nachhaltig geschützt bleiben.
4) Schlachtbetriebe und milchaufkaufende Molkereien sollen im Fall einer BSE-Diagnose anonym bleiben. Vor dem Schlachten werden die BSE-Fälle durch die klinische Überprüfung erkannt und aussortiert.
5) Rinder sollen künftig weniger intensiv und natürlicher als bisher gehalten werden, denn die Praktiken der modernen Rinderhaltung können das Risiko der spontanen BSE-Erkrankung erhöhen.
6) Bei der Aufklärung und Bekämpfung des BSE-Geschehens in Deutschland sollten interdisziplinäre Arbeitsgruppen beauftragt werden, optimale Maßnahmen zur Lösung des Problems vorzuschlagen.
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