16. März 2018
Check 24 und Verivox im Visier des Bundeskartellamts
3 Min.
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Online-Portale bauen ihre Geschäftsfelder weiter aus und werden dadurch immer mächtiger. Das Bundeskartellamt in Bonn hat daher eine umfassende Untersuchung von Preisvergleichssystemen eingeleitet. Das berichtet das Fachmagazin fvw in seiner aktuellen Ausgabe, die am 16. März 2018 erscheint.
Seit Mitte 2017 ist das Bundeskartellamt auch für Fragen des klassischen Verbraucherschutzes zuständig. In diesem Rahmen haben die Bonner Wettbewerbshüter eine Untersuchung zu Vergleichsportalen aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie eingeleitet. „Die Portale sind bei Verbrauchern sehr beliebt und genießen ein hohes Vertrauen. Wie sie wirklich funktionieren und arbeiten, ist heute weitgehend noch nicht bekannt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts in einem Interview mit der fvw, die am heutigen Freitag erscheint. .
Kunden, die bei Check 24 beispielsweise einen Stromvertrag abschließen, erhalten einen 250-Euro-Gutschein für ihre nächste Reise geschenkt. Ob das datenschutzrechtlich zulässig ist, wird geprüft. Doch es ist nur ein Thema von vielen, das bei einer sogenannten Sektoruntersuchung genau unter die Lupe genommen wird. Woher stammen die Daten? Gibt es eigene Datenbanken, und wie sehen die Verflechtungen untereinander aus? Diesen Fragen werden die Spezialisten des Kartellamts nachgehen, indem sie die wichtigsten Anbieter untersuchen, darunter auch Check 24 und Verivox. „Es geht darüber hinaus auch um die Fragen der Marktabdeckung sowie der Provisions- und Ranking-Systeme“, so Mundt. „Natürlich befassen wir uns auch mit der Frage, wie sich die einzelnen Portale finanzieren, welche Provisionen fließen.“
Wie lange die Bonner für ihre Recherchen brauchen, ist noch unklar. Man wolle die „Untersuchung schnell voranbringen“, heißt es. Wichtig sei, „zunächst den Markt komplett zu verstehen, um etwaige Defizite ausmachen zu können.“ Bei Facebook hat eine solche Analyse knapp zwei Jahre gedauert. „Entscheidend ist, dass wir stringent und zielgerichtet arbeiten und genügend Mitarbeiter auf die Themen setzen“, sagt Präsident Mundt, der immer mehr Online-Kompetenz aufbauen muss und jüngst auch eine Sektoruntersuchung für den Online-Werbemarkt gestartet hat. Die Rolle von Google und Facebook auf dem Online-Werbemarkt werden dabei genauer untersucht.
Weil sich digitale Geschäftsmodelle schnell ändern, muss auch das Kartellamt schneller werden. „Es gibt Überlegungen zu gesetzlichen Änderungen“, sagt Mundt gegenüber der fvw. „Um schneller zu werden, könnte man mit einstweiligen Verfügungen oder mit widerlegbaren Vermutungen arbeiten. Damit hätten die Unternehmen in bestimmten Konstellationen die Beweislast. Das sind Themen, über die wir diskutieren werden.“
Nach wie vor untersucht das Kartellamt, ob im Falle der Lufthansa-Preisbildung nach dem Ausscheiden von Air Berlin eine wettbewerbsrechtliche Verletzung vorliegt. „Wir haben hierzu in der Tat zahlreiche Beschwerden erhalten und schauen uns dieses Thema daher sehr gründlich an“, so Mundt. Man habe „von der Lufthansa eine Vielzahl an Daten und Informationen angefordert, um das Preissystem und die Festsetzung der Preise in den vergangenen Monaten nachzuvollziehen. Wir haben noch nicht darüber entschieden, ob wir ein Verfahren einleiten oder nicht“, so Mundt zum aktuellen Stand der Ermittlungen.
Das komplette Interview mit Kartellamtschef Andreas Mundt erscheint in der Print-Ausgabe der fvw am 16. März 2018. » Download Pressemitteilung
Seit Mitte 2017 ist das Bundeskartellamt auch für Fragen des klassischen Verbraucherschutzes zuständig. In diesem Rahmen haben die Bonner Wettbewerbshüter eine Untersuchung zu Vergleichsportalen aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie eingeleitet. „Die Portale sind bei Verbrauchern sehr beliebt und genießen ein hohes Vertrauen. Wie sie wirklich funktionieren und arbeiten, ist heute weitgehend noch nicht bekannt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts in einem Interview mit der fvw, die am heutigen Freitag erscheint. .
Kunden, die bei Check 24 beispielsweise einen Stromvertrag abschließen, erhalten einen 250-Euro-Gutschein für ihre nächste Reise geschenkt. Ob das datenschutzrechtlich zulässig ist, wird geprüft. Doch es ist nur ein Thema von vielen, das bei einer sogenannten Sektoruntersuchung genau unter die Lupe genommen wird. Woher stammen die Daten? Gibt es eigene Datenbanken, und wie sehen die Verflechtungen untereinander aus? Diesen Fragen werden die Spezialisten des Kartellamts nachgehen, indem sie die wichtigsten Anbieter untersuchen, darunter auch Check 24 und Verivox. „Es geht darüber hinaus auch um die Fragen der Marktabdeckung sowie der Provisions- und Ranking-Systeme“, so Mundt. „Natürlich befassen wir uns auch mit der Frage, wie sich die einzelnen Portale finanzieren, welche Provisionen fließen.“
Wie lange die Bonner für ihre Recherchen brauchen, ist noch unklar. Man wolle die „Untersuchung schnell voranbringen“, heißt es. Wichtig sei, „zunächst den Markt komplett zu verstehen, um etwaige Defizite ausmachen zu können.“ Bei Facebook hat eine solche Analyse knapp zwei Jahre gedauert. „Entscheidend ist, dass wir stringent und zielgerichtet arbeiten und genügend Mitarbeiter auf die Themen setzen“, sagt Präsident Mundt, der immer mehr Online-Kompetenz aufbauen muss und jüngst auch eine Sektoruntersuchung für den Online-Werbemarkt gestartet hat. Die Rolle von Google und Facebook auf dem Online-Werbemarkt werden dabei genauer untersucht.
Weil sich digitale Geschäftsmodelle schnell ändern, muss auch das Kartellamt schneller werden. „Es gibt Überlegungen zu gesetzlichen Änderungen“, sagt Mundt gegenüber der fvw. „Um schneller zu werden, könnte man mit einstweiligen Verfügungen oder mit widerlegbaren Vermutungen arbeiten. Damit hätten die Unternehmen in bestimmten Konstellationen die Beweislast. Das sind Themen, über die wir diskutieren werden.“
Nach wie vor untersucht das Kartellamt, ob im Falle der Lufthansa-Preisbildung nach dem Ausscheiden von Air Berlin eine wettbewerbsrechtliche Verletzung vorliegt. „Wir haben hierzu in der Tat zahlreiche Beschwerden erhalten und schauen uns dieses Thema daher sehr gründlich an“, so Mundt. Man habe „von der Lufthansa eine Vielzahl an Daten und Informationen angefordert, um das Preissystem und die Festsetzung der Preise in den vergangenen Monaten nachzuvollziehen. Wir haben noch nicht darüber entschieden, ob wir ein Verfahren einleiten oder nicht“, so Mundt zum aktuellen Stand der Ermittlungen.
Das komplette Interview mit Kartellamtschef Andreas Mundt erscheint in der Print-Ausgabe der fvw am 16. März 2018. » Download Pressemitteilung
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