01. September 2009
Zur Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs
2 Min.
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Der Direktor des Mainzer Medieninstitutes Prof. Dr. Dieter Dörr kritisiert die fehlende Staatsferne bei der Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungs- wie auch des Fernsehrates und regt eine verfassungsrechtliche Überprüfung des ZDF-Staatsvertrags an.
Prof. Dörr, einer der führenden Rundfunkrechtler des Landes, untersucht in der Septemberausgabe der medienrechtlichen Zeitschrift Kommunikation & Recht, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) die rechtlichen Fragen der Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Diese scheiterte zunächst am Widerstand der ZDF-Verwaltungsräte Roland Koch und Edmund Stoiber. Eine solche Personalentscheidung ist laut ZDF-Staatsvertrag „im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat“ zu treffen.
Verfassungsrechtlich bedenklich, so Dörr, ist die institutionelle Zusammensetzung des Fernsehrates und daraus resultierend des Verwaltungsrates. Mit dem verfassungsrechtlichen „Grundsatz der Staatsferne“ sei die Zusammenstellung beider Gremien nicht vereinbar. Insoweit bedürfe der ZDF-Staatsvertrag dringend einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber. Die Staatsnähe des Fernsehrates wirkt sich auch auf den Verwaltungsrat aus, schreibt Dörr: Selbst wenn man es für hinnehmbar hält, dass dem Verwaltungsrat sechs staatliche Vertreter angehören, drängt sich die Gefahr eines staatlichen Einflusses bei den zusätzlichen acht vom Fernsehrat zu wählenden Mitgliedern geradezu auf.
Wenn im Bundestag die staatsnahe Besetzung der Institutionen beklagt wird, rät Dörr: Bereits ein Drittel der Mitglieder des Bundestages kann ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen, um die Zusammensetzung beider Gremien nach § 21 ZDF-StV und § 24 ZDF-StV überprüfen zu lassen.
Der komplette Beitrag ist als pdf unter www.kommunikationundrecht.de/zdf abrufbar, das Heft erscheint am 3. September 2009.
Prof. Dörr, einer der führenden Rundfunkrechtler des Landes, untersucht in der Septemberausgabe der medienrechtlichen Zeitschrift Kommunikation & Recht, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) die rechtlichen Fragen der Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Diese scheiterte zunächst am Widerstand der ZDF-Verwaltungsräte Roland Koch und Edmund Stoiber. Eine solche Personalentscheidung ist laut ZDF-Staatsvertrag „im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat“ zu treffen.
Verfassungsrechtlich bedenklich, so Dörr, ist die institutionelle Zusammensetzung des Fernsehrates und daraus resultierend des Verwaltungsrates. Mit dem verfassungsrechtlichen „Grundsatz der Staatsferne“ sei die Zusammenstellung beider Gremien nicht vereinbar. Insoweit bedürfe der ZDF-Staatsvertrag dringend einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber. Die Staatsnähe des Fernsehrates wirkt sich auch auf den Verwaltungsrat aus, schreibt Dörr: Selbst wenn man es für hinnehmbar hält, dass dem Verwaltungsrat sechs staatliche Vertreter angehören, drängt sich die Gefahr eines staatlichen Einflusses bei den zusätzlichen acht vom Fernsehrat zu wählenden Mitgliedern geradezu auf.
Wenn im Bundestag die staatsnahe Besetzung der Institutionen beklagt wird, rät Dörr: Bereits ein Drittel der Mitglieder des Bundestages kann ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen, um die Zusammensetzung beider Gremien nach § 21 ZDF-StV und § 24 ZDF-StV überprüfen zu lassen.
Der komplette Beitrag ist als pdf unter www.kommunikationundrecht.de/zdf abrufbar, das Heft erscheint am 3. September 2009.
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