21. März 2013
Rösler: „Gesetzliche Eingriffe ins Sortiment sind tabu“
1 Min.
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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler erteilt einer politischen Einmischung in das operative Geschäft des Einzelhandels eine klare Absage. „Gesetzliche Eingriffe in das Sortiment sind nicht zu vereinbaren mit meiner Vorstellung von einem freien und funktionierenden Wettbewerb“, sagte Rösler der Lebensmittel Zeitung (Deutscher Fachverlag). Im Europa-Parlament und in einigen EU-Ländern werden derzeit Vorgaben diskutiert, mit deren Hilfe die vermeintliche Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels beschnitten werden soll. Dazu zählen etwa Höchstmargen und eine Beschränkung des Handelsmarkengeschäfts. Auf mögliche Verstöße könnten die Wettbewerbsbehörden jedoch schon heute angemessen reagieren, so Rösler. „Aktueller gesetzlicher Handlungsbedarf auf europäischer Ebene besteht daher aus meiner Sicht nicht.“
Schützend stellt sich Rösler vor das Bundeskartellamt, das in einer Sektoruntersuchung derzeit den Wettbewerb im Einzelhandel unter die Lupe nimmt. Immer wieder wird Kartellamtschef Andreas Mundt dabei von der Branche Einseitigkeit bei den Ermittlungen vorgeworfen. „Ich habe volles Vertrauen in die Arbeit des Bundeskartellamtes“, erklärt Rösler. Die Wettbewerbshüter gingen bei der Sektoruntersuchung „mit Augenmaß vor“ und hätten die Betroffenen „umfassend und ohne Vorfestlegungen in das Verfahren eingebunden“. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett eine Stellungnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission beschlossen, die sich ebenfalls dem Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel widmet. Der Bericht gebe „wichtige Impulse“, so Rösler.
Schützend stellt sich Rösler vor das Bundeskartellamt, das in einer Sektoruntersuchung derzeit den Wettbewerb im Einzelhandel unter die Lupe nimmt. Immer wieder wird Kartellamtschef Andreas Mundt dabei von der Branche Einseitigkeit bei den Ermittlungen vorgeworfen. „Ich habe volles Vertrauen in die Arbeit des Bundeskartellamtes“, erklärt Rösler. Die Wettbewerbshüter gingen bei der Sektoruntersuchung „mit Augenmaß vor“ und hätten die Betroffenen „umfassend und ohne Vorfestlegungen in das Verfahren eingebunden“. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett eine Stellungnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission beschlossen, die sich ebenfalls dem Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel widmet. Der Bericht gebe „wichtige Impulse“, so Rösler.
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