Deutsche Unternehmen sind noch nicht bereit für die neue Datenschutzgrundverordnung
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Nachholbedarf bis zum Inkrafttreten der DSGVO haben die Firmen zum Beispiel beim Thema Double-Opt-ins. Nur für jede zweite E-Mail-Adresse liegt eine nachweisbare Einwilligung für den Empfang von Werbemails vor. Zu 22 Prozent der E-Mail-Adressen, die regelmäßig angeschrieben werden, gibt es keine oder nur eine rechtlich unzureichende Einwilligung. Eigentlich dürfen diese Adressen ab dem 25. Mai nicht mehr genutzt werden. Doch wie die Unternehmen ab dem Stichtag mit den Daten umgehen, wissen die Verantwortlichen noch nicht: 47 Prozent wollen sich erst noch eine geeignete Lösung überlegen.
Auch die neuen Dokumentationspflichten kamen bislang zu kurz. Erst sechs Prozent der Unternehmen haben die von der DSGVO vorgeschriebenen schriftlichen Prozessdokumentationen implementiert. Zudem müssen 39 Prozent der Firmen noch Prozesse zur Auskunftserteilung, Löschung und Berichtigung von Daten einführen. Bei 29 Prozent der Befragten steht noch auf der Agenda, ihre Vorgehensweisen für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zu überprüfen.
In anderen Bereichen sind die Befragten hingegen besser gerüstet – zumindest ihrer eigenen Einschätzung nach. 68 Prozent geben an, die Grundsätze für Datensparsamkeit zu erfüllen, wenn es darum geht, neue Adressen für das E-Mail-Marketing zu generieren. 61 Prozent der Unternehmen haben zudem mit allen Dienstleistern erforderliche Abmachungen zur Auftragsvereinbarung geschlossen. Darüber hinaus erfüllen nach eigener Einschätzung bereits 73 Prozent die Transparenzpflichten und informieren ihre Kunden umfassend darüber, was mit ihren Daten passiert.
Entsprechend negativ fällt das Fazit der Studie bei den Initiatoren aus. „Viele Unternehmen haben die Vorgaben der DSGVO offenbar bislang erst halbherzig umgesetzt“, sagt Torsten Schwarz, Leiter Kompetenzgruppe Online-Marketing im Eco-Verband. „Angesichts der kurzen Zeit, die bis zum 25. Mai noch verbleibt, gehört das Thema in der Agenda ganz nach oben.“
Die Forderung hat ihren Grund: Wer ab dem Stichtag die Regelungen der DSGVO nicht erfüllt, dem drohen zum Teil hohe Strafen. Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes geahndet. Immerhin ist sich dieser Rechtsfolgen der Großteil der Unternehmen bewusst (81 Prozent).
Die DSGVO-Studie wurde vom Eco-Verband der Internetwirtschaft in Auftrag gegeben und von Absolit Consulting via Onlinebefragung durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Antworten von insgesamt 606 Unternehmen, die vom 16. Februar bis zum 14. März 2018 befragt wurden. Unter ihnen sind 335 große Betriebe mit über 500 Mitarbeitern, 143 mittelgroße Unternehmen mit 200 bis 500 Mitarbeitern und 128 mittlere Unternehmen mit 50 bis 200 Mitarbeitern.
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